Unsere Honorare
Um transparente Regeln der beidseitigen Zusammenarbeit
zu gewährleisten, richten sich unsere Honorarsätzen
nach den nachstehenden berechnungsgrundsätzen:
  - bei Prozessvertretung liegen
unseren Honoraren zugrunde
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gesetzliche Honorarsätze
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vertragliche Honorarsätze
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bei einer Vereinbarung vertraglicher Honorarsätze
  - bei allen anderen Leistungen
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Monatlich pauschalierte Honorarsätze
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Stundenweise Honorarsätze
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Pauschalierte Honorarsätze
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Pauschalierte Honorarsätze finden dann
Anwendung, wenn bei unserer Beauftragung
der zeitliche Umfang der Angelegenheit uns
bekannt oder einfach einzuschätzen ist.Gemischte
Honorarsätze
Das Honorar für die rechtliche Beratung häng damit ab:
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vom Umfang der Beratungsleistungen;
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von der Komplexität der Angelegenheit;
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vom voraussichtlichen und tatsächlichem Arbeitsaufwand;
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von Art und Weise der im Rahmen der Beratung
vorgenommenen Handlungen.
und wird im Wege einer individuellen
Honorarverhandlung bestimmt.  
Die Honorarzahlung erfolgt auf Grundlage einer
MwSt-Rechnung. Dabei werden die als Nettobeträge
geltenden Honorarsätze ggf. um die gesetzliche
Umsatzsteuer erhöht.  
Unsere Honorarsätze umfassen keine Fremdkosten,
darunter Gerichtskostenvorschüsse, andere
gerichtliche oder notarielle Gebühren, sowie
im Zusammenhang mit der Ausführung der jeweiilgen
Aufträge stehenden Spesen.  
Auf Anfrage erstellt die Kanzlei Lexperts für Sie
ein auf den Einzelfall zugeschnittenes Angebot
über Beratungsleistungen.  
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